Der Wärmedämmer
  Energiesparausweis
 


Warum ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis für Wohngebäude ab dem 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Mit dem Energieausweis für Gebäude bekommen Mieter und Käufer erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen.
Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Einerseits fließt die Anlagentechnik in die Bewertung eines Gebäudes mit ein. Andererseits wird eine Primärenergiebilanz erstellt, die eine qualitative Unterscheidung der verschiedenen Energieträger ermöglicht.
Das bedeutet, es besteht die Möglichkeit durch eine bessere Anlagentechnik einen schlechteren Dämmstandard auszugleichen, um so die Anforderungen zu erfüllen. Dies bedeutet auf der einen Seite eine größere Planungsfreiheit für den Architekten, auf der anderen Seite ist damit ein höherer Rechenaufwand für die Nachweisführung verbunden.

Der Energiebedarfsausweis muss für alle neuen Gebäude (ab 30m⊃3; umbauten Raumes) erstellt werden. Der Energiebedarfsausweis soll eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes ermöglichen. Bauherren, Käufer, Verkäufer und Behörden haben Einsichtsrecht.

Wer braucht einen Energieausweis?

Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.


Zeitplan Energieausweis

Ab dem 01.07.2008 sind Energieausweise verpflichtend auszustellen. Bis zum 01.10.2008 darf für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen gewählt werden.


01.10.2007 EnEV (Energieeinsparverordnung) 2007 tritt in Kraft 

01.01.2009 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich 

01.07.2009 Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich 

Ausstellungsberechtigt sind nach Landesrecht berechtigte Personen, ausstellungsberechtigte Handwerker und Techniker.


 
 
   
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden